Wohnungssuche/Mitgliedschaft

Wie kann ich bei der bds eine Wohnung anmieten?

Interessieren Sie sich für eine Wohnung von der bds, registrieren Sie sich bitte im Interessentenportal Immomio und vermerken Ihre Angaben zu Ihrem Wohnungsgesuch möglichst detailliert. Wenn Sie keine Möglichkeit für einen Internetzugang haben, rufen Sie uns gern an.

Haben wir freie Wohnungen, die mit Ihren Angaben übereinstimmen, übersenden wir Ihnen entsprechende Wohnungsangebote, auf die Sie sich bewerben können. Selbstverständlich können Sie sich auch für Objekte bewerben, die wir auf unserer Website veröffentlichen.

Vor einer Wohnungsanmietung müssen Sie Mitglied bei der bds sein oder werden.

Wie lang sind die Wartezeiten für eine Wohnung?

Sobald wir eine freie Wohnung zur Vermietung haben, die Ihren Angaben entspricht, erhalten Sie ein entsprechendes Wohnungsangebot. Zur genauen Wartezeit können wir leider keine Angaben machen.

Wie hoch ist die Miete/Nutzungsgebühr?

Bei Genossenschaften spricht man generell nicht von „Miete“, sondern von einer Nutzungsgebühr. Bei frei finanzierten Wohnungen orientiert sich die Höhe der Nutzungsgebühr am Hamburger Mietenspiegel. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen einer Preisbindung, an der die Nutzungsgebühr festgemacht wird.

Wie kann ich Mitglied werden?

Die Aufnahme als Mitglied in die Genossenschaft ist bei der bds grundsätzlich an den Abschluss eines Dauernutzungsvertrags für eine Wohnung gebunden.

Muss ich Mitglied sein, um bei der bds eine Wohnung anmieten zu können?

Um eine Wohnung der bds anmieten zu können, müssen Sie Mitglied unserer Genossenschaft sein. Sollten Sie die Zusage für eine Wohnung erhalten und noch nicht Mitglied sein, werden Sie spätestens im Zug der Anmietung Mitglied unserer Genossenschaft.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Sie erhalten den WBS in jedem Hamburger Bezirksamt. Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.

Weitere Informationen zu öffentlich geförderten Wohnungen finden Sie auf dem Informationsblatt der Stadt Hamburg.

Was ist die Schufa und wozu wird sie benötigt?

Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die Schufa ist ein Unternehmen, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Kunden zu geben und sie so vor finanziellen Verlusten zu schützen.

Mit einer Schufa-Auskunft möchten wir sicherstellen, dass unsere Wohnungen an zahlungsfähige Kunden vermietet werden.

Mietverhältnis

Ist die Haltung von Haustieren erlaubt?

Grundsätzlich ist die Haustierhaltung in unseren Wohnungen nicht verboten, jedoch genehmigungspflichtig. Wir behalten uns daher das Recht vor, darüber im Einzelfall zu entscheiden.

Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Bei der Anmietung einer Wohnung sollten Sie eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung abschließen. Die private Haftpflichtversicherung begleicht Schäden, die Sie einer dritten Person zufügen. Beispiel: Sie verletzen Ihre Aufsichtspflicht und Ihr Kind beschädigt beim Spielen ein parkendes Auto.

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für beschädigte Privatgegenstände in Ihrer Wohnung. Beispiel: Durch einen Wasserschaden wurden Ihre Möbel beschädigt und müssen ausgetauscht werden.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Grundsätzlich ist eine Untervermietung nur in Absprache mit uns möglich. Bevor Sie Ihre Wohnung daher untervermieten, müssen Sie schriftlich einen Antrag einreichen. Das Formular hierfür finden Sie unter Online-Services. Bitte beachten Sie, dass die Wohnung immer Ihr Hauptwohnsitz bleiben muss. Bei einer Untervermietung der kompletten Wohnung wird die Genehmigung maximal für ein Jahr erteilt.

Wie gehe ich vor, wenn mein/e Lebensgefährte/in mit in die Wohnung einzieht?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall schriftlich mit uns in Verbindung. Nutzen Sie hierfür gerne das entsprechende Formular unter Online-Services. Nach Erhalt und Prüfung des Antrags erhalten Sie im Regelfall eine Genehmigung und wir werden die Namensschilder anpassen.

Kündigung und Umzug

Wie kündige ich meine Wohnung?

Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie hierfür gern das Formular unserer Website (unter Online-Services). Eine E-Mail oder ein Fax reichen in diesem Fall nicht aus. Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt drei Monate. Sie können jeweils bis zum 3ten Werktag eines Monats Ihre Kündigung bei uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass hier das Datum des Eingangs bei uns entscheidend ist und nicht das Datum, an dem Sie die Kündigung versenden.

Muss ich meinen Stellplatz und/oder zusätzlich angemietete Abstellflächen separat kündigen?

Sie müssen Ihren Stellplatz sowie zusätzlich angemietete Abstellflächen separat schriftlich kündigen. Die Kündigungsfristen finden Sie in den jeweiligen Verträgen. Auch für die Kündigung von Nebenflächen wie PKW- und Fahrradstellplätzen, Abstellboxen u. a. bieten wir unter Online-Services ein praktisches Formular an.

Muss ich meine Mitgliedschaft separat kündigen und wann erhalte ich meine Anteile zurück?

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, muss dies separat erfolgen. Ihre Mitgliedschaft muss schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden (also bis spätestens 30. September). Die Auszahlung Ihres sogenannten Auseinandersetzungsguthabens erfolgt nach der Vertreterversammlung im Folgejahr (ca. Mitte des Jahres).

Sollten Sie die Mitgliedschaft nicht kündigen, bleibt diese automatisch bestehen.

Kann ich auch früher aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden oder erst nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist?

Grundsätzlich bestätigen wir Ihnen das Vertragsende zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist. Gern bemühen wir uns aber, auf Wunsch Ihre Wohnung auch vorzeitig neu zu vermieten. Hierfür können wir jedoch keine Garantie geben.

Kann ich selbst einen Nachmieter für meine Wohnung suchen?

Nein, das ist nicht möglich. Als Genossenschaft vermieten wir unsere Wohnungen vorrangig an Mitglieder und berücksichtigen bei der Entscheidung für eine Vermietung vielfältige Kriterien, z. B. die Zusammensetzung der Nachbarschaft. Die Suche eines Nachmieters erfolgt daher ausschließlich durch den Sachbearbeiter der Vermietung.

Wie muss ich die Wohnung an die Genossenschaft zurückgeben?

Im Anschluss an die Kündigung Ihrer Wohnung findet eine Vorabnahme durch einen Sachbearbeiter der Vermietung und Ihren Hauswart statt, bei der ein Protokoll erstellt wird. Anhand dieses Protokolls ist ersichtlich, welche Arbeiten Sie bis zum Ende Ihres Mitverhältnisses in der Wohnung durchzuführen haben.

Was muss ich bei der Übernahme von privaten Gegenständen des Vormieters, wie z. B. eines Kühlschranks, beachten?

Bei der Übernahme von privaten Gegenständen des Vormieters muss eine schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen werden. Diese Vereinbarung legen wir zu Ihren Vertragsunterlagen. Die Gegenstände gehen in Ihren Besitz über und müssen ggf. bei Vertragsende auch von Ihnen entfernt werden.

Wie melde ich meinen Wohnsitz um?

Gemäß Meldegesetz sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Mietbeginn bei einem Bezirksamt Ihrer Wahl umzumelden. Hierfür benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die Sie bei der Anmietung einer Wohnung von uns erhalten.

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Wann erhalte ich meine Heiz- und Betriebskostenabrechnung?

Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die Abrechnung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen zwölf Monate erstellt.

Wann erhalte ich mein Guthaben aus der Heiz- und Betriebskostenabrechnung?

Die Auszahlung des Guthabens erfolgt zeitgleich mit der Zustellung der Abrechnung.

Woraus ergeben sich Nachzahlungen bei den abgerechneten Heizkosten?

Witterungseinflüsse, Kostenveränderungen und individuelles Verbrauchsverhalten führen zu jährlich schwankenden Kostenhöhen bei den Heizkosten. Um eine ausreichende Kostendeckung durch die von Ihnen zu leistende Vorauszahlung zu erzielen, erfolgt auf der Grundlage der erstellten Abrechnung unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen eine Anpassung der notwendigen Vorauszahlungen. Sofern diese Kostenkalkulation aufgrund von unterschiedlichem Nutzerheizverhalten in einigen Fällen die tatsächliche Kostenhöhe nicht deckt, kommt es zu Nachzahlungen.

Mieterhöhungen

Warum gibt es Mieterhöhungen?

Die bds strebt nicht nach hohem Gewinn. Ihr Zweck ist laut Satzung „eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“ der Mitglieder der Genossenschaft. Hierzu gehört, die Wohnungen einerseits möglichst preiswert anzubieten und andererseits gut instand zu halten, zu modernisieren und neue Wohnungen zu bauen. Dafür braucht die bds finanzielle Mittel. Diese Mittel werden durch die gezahlten Mieten zur Verfügung gestellt und fließen wiederum in den Wohnungsbestand der Genossenschaft. Wohnungen sind ein sehr teures und langlebiges Wirtschaftsgut.

Auch im bestehenden Mietverhältnis fallen innerhalb des Wohnungsbestandes laufende Kosten wie Hypothekenzinsen, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten an. Diese nehmen beispielsweise durch den Anstieg der Material- und Handwerkerkosten zu. Um diese Mehrbelastungen auszugleichen, muss die bds ihre Einnahmen (Mieten) erhöhen, um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können. Mieterhöhungen sind also unvermeidlich.

 

Wie werden die Mieterhöhungen festgesetzt?

Wenn Mieten erhöht werden müssen, soll es möglichst gerecht zugehen. Für eine gerechte Festsetzung der Mieten im laufenden Mietverhältnis hat die bds einen Wohnwertmaßstab angesetzt, den sie nach dem Gesetz bei Mieterhöhungen ohnehin beachten muss: die ortsübliche Vergleichsmiete, ermittelt anhand des jeweils aktuellen Hamburger Mietenspiegels. Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet sich aus den gesetzlich vorgeschrieben Merkmalen Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Für die richtige Einordnung in die Preisspanne des Hamburger Mietenspiegels muss die Wohnung anhand dieser fünf Kriterien bewertet werden.

Wie werden die Mieterhöhungen berechnet?

Der Wohnwert der jeweiligen Wohnung bildet sich aus den (Wohn-) Wertkriterien des Gesetzes. Diese Kriterien haben für die Mietpreisbildung und den Wohnwert eine unterschiedliche Bedeutung. Sie erhalten deshalb ein differenziertes Gewicht für die Bestimmung des Wohnwertes.

Da das Kriterium Größe der Wohnung ein fester Bestandteil des Mietenspiegels ist, wurde hierfür keine extra Gewichtung vorgenommen. Für die übrigen Kriterien hat die bds folgende Gewichtung festgelegt:

  • Art (Gebäudetyp) mit 10 %,
  • Ausstattung (Bad, Küche, normale oder bessere Ausstattung einer Wohnung) mit 50 %,
  • Beschaffenheit (energetische Qualität, Instandhaltungszustand Fassade/Treppenhaus) mit 25 %,
  • Lage (Standort, Qualität der Umgebung) mit 15 %.

Je nach Gewicht der Kriterien liegt die Vergleichsmiete innerhalb der Spanne des jeweiligen Mietenspiegelfeldes. Mieterhöhungen der bds erfolgen auf dieser Grundlage und betragen grundsätzlich nicht mehr als 10 %. Gesetzlich wäre für die Freie und Hansestadt Hamburg eine Erhöhung von 15 % möglich (gem. Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze vom 1. September 2018). 

Mieterhöhungen sind nie ein Grund zur Freude. Auch nach Erreichen der festgelegten Mieten werden die Mitglieder der Genossenschaft beim Blick in den Mietenspiegel jedoch feststellen, dass sie bei der bds preiswert wohnen - und ihre Genossenschaft hat zur Sicherung des generationsübergreifenden Vermögens ausreichend Mittel für Instandsetzung, Wertverbesserung und Neubau zur Verfügung.

Rauchwarnmelder

Sie haben Fragen zu Ihren Rauchwarnmeldern?

Unser Partner BRUNATA hat alle wichtigen Informationen für Sie übersichtlich zusammengefasst:

Gästewohnung

Wer kann die Gästewohnung buchen?

Die Gästewohnung kann nur von Mitgliedern der bds gebucht werden.

Wie kann man die Gästewohnung buchen?

Die Buchung der Gästewohnung erfolgt über den Kalender auf unserer Website.

Welche Bedeutungen haben die Farben im Belegungskalender?

Rot bedeutet belegt und Grau bedeutet verfügbar.

Gibt es einen Mindestaufenthalt?

Der Mindestaufenthalt beträgt zwei Nächte, maximal 14 Übernachtungen.

Was kostet die Gästewohnung?

75,00 Euro pro Übernachtung mit maximal vier Personen zuzüglich. 50,00 Euro Endreinigung.

Ab wann ist die Anreise möglich? Bis wann muss die Abreise erfolgen?

Am Anreisetag können unsere Gäste ab 15:00 Uhr in die Gästewohnung. Am Abreisetag steht unseren Gästen die Gästewohnung bis 10:00 Uhr zur Verfügung.

Gibt es einen Parkplatz direkt am Haus?

Leider sind nur gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze vorhanden. Die Gästewohnung liegt jedoch zentral im Hamburger Stadtgebiet und Sie können unter verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, S-Bahn, U-Bahn, Hafenfähre) wählen.

Darf in der Wohnung geraucht werden?

Nein, in der Gästewohnung darf nicht geraucht werden. Sie wird als Nichtraucher-Wohnung angeboten/vermietet und es gibt auch keinen Balkon.

Gibt es einen Kinderhochstuhl/ein Reisebett?

Ein Kinderhochstuhl sowie ein Reisebett können wir Ihnen leider nicht bereitstellen.

Sind Haustiere, z. B. Hunde, in der Gästewohnung erlaubt?

Haustiere sind in der Gästewohnung nicht gestattet.

Muss die Gästewohnung vor Abreise gereinigt werden?

Nein, für die Endreinigung erheben wir eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro.

Gibt es einen Internetanschluss?

In der Gästewohnung steht Ihnen W-LAN kostenlos zur Verfügung. Ebenfalls gehört ein Festnetztelefon für den Notfall dazu.

Muss in Hamburg eine Kultur- und Tourismustaxe bezahlt werden?

Ja, eine Kultur- und Tourismustaxe muss bezahlt werden: Seit dem 1. Januar 2023 zwischen 1,00 Euro und 3,00 Euro pro Tag, je nach Höhe des Nettoentgeltes für Übernachtungen. Diese Summe ist jedoch bereits in der Miete enthalten.

Sind Bettwäsche und Handtücher vorhanden?

Um den günstigen Preis der Endreinigung zu halten, bieten wir diesen Service nicht an. Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher sowie Haartrockner müssen mitgebracht werden.

Ist die Wohnung barrierefrei?

Die Gästewohnung ist über einen Personenaufzug zu erreichen, aber sie ist nicht barrierefrei.

Besteht die Möglichkeit, Wäsche zu waschen?

Nein, die Gästewohnung hat keine Waschmaschine und keinen Wäschetrockner.

Wo gibt es die nächste Einkaufsmöglichkeit?

Im nahen Umfeld finden Sie jede Menge Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten.

Darf Ihr Besuch spontan in der Gästewohnung übernachten?

Nein, in der Wohnung sind maximal vier Personen gestattet. Und auch nur die Personen, die im Vertrag und auf den Zusatzformularen genannt sind.

Welche Kosten entstehen bei einer Stornierung?

Nach Abschluss dieses Mietvertrages ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Unterbleibt die Anreise, ist das Nutzungsentgelt weiterhin zu zahlen, sofern der bds nicht eine anderweitige Vermietung der Gästewohnung gelingt. Für ersparte Aufwendungen bei unterbliebener Anreise wird ein Pauschalbetrag von 15 % des Nutzungsentgelts gutgeschrieben. Dem Mieter bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen offen.

Wer haftet bei Verlust der Schlüssel für die Gästewohnung?

Grundsätzlich gilt: Ein Mieter muss auf die von der bds ausgehändigten Schlüssel aufpassen und mögliche Schäden vermeiden. Sind ein oder mehrere Schlüssel abhandengekommen, muss der Mieter dieses der bds umgehend melden.

Wenn Sie einen Schlüssel verlieren und der rechtmäßige Eigentümer nur noch mithilfe eines Schlüsseldiensts in seine Wohnung kommt, übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Kosten. In dem Fall wenden Sie sich bitte außerhalb unserer Geschäftszeiten an unseren Schlüsseldienst-Vertragspartner, Firma Bobsien, unter den Telefonnummern: 040 6938492 oder 0172 4177659.

Unsere telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr.

Eckdaten zur Gästewohnung

  • die Wohnung liegt im 6. OG, Personenaufzug vorhanden
  • kostenloses Internet/WLAN vorhanden
  • TV-Fernseher
  • ein Schlafzimmer mit Doppelbett
  • Schlaf-, Wohn- und Essbereich mit Küchenzeile auf insgesamt 60 m²
  • Badezimmer mit Dusche
  • Endreinigung kostenpflichtig

Wie sind die Hausregeln?

  • Rauchen ist verboten
  • Haustiere sind verboten
  • keine Partys oder Veranstaltungen
  • Check-in ab 15:00 Uhr
  • Check-out bis 10:00 Uhr

Kabelfernsehen/Radio-Versorgung ab 01.07.2024

Warum erfolgt diese Änderung zum 01.07.2024?

Zum 01.12.2021 hat der Gesetzgeber das Telekommunikationsgesetz (TKG) neu geregelt. Die Position „Kabelgebühren“ wurde mit einer Übergangsfrist bis spätestens 30.06.2024 aus der Liste der zukünftig umlegbaren Betriebskosten gestrichen. Aus diesem Grund können wir als Genossenschaft die Versorgung mit Kabelfernsehen/Radio in Ihrer Wohnanlage ab Juli 2024 nicht mehr anbieten. Dementsprechend wird ab Juli 2024 auch die Position „Kabel TV“ aus Ihrer Betriebskostenabrechnung entfallen.

Was muss ich jetzt tun, um weiterhin fernsehen zu können?

Mit Glasfaseranschluss

Wenn Sie diese Anschlussdose in Ihrer Wohnung vorfinden, steht Ihnen bereits ein Glasfaseranschluss zur Verfügung. Das bedeutet, Sie können mit einem TV-Anbieter einen Vertrag abschließen, damit Sie ab dem 01.07.2024 weiterhin fernsehen können. Veränderungen an der Verkabelung Ihres Endgerätes müssen Sie nicht vornehmen.

Ohne Glasfaseranschluss

Wenn Sie diese Anschlussdose nicht in Ihrer Wohnung vorfinden, steht Ihnen noch kein Glasfaseranschluss zur Verfügung. Für Sie ändert sich zunächst nichts. Sie können ab dem 01.07.2024 weiterhin wie gewohnt fernsehen – Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht. Sobald in Zukunft eine Änderung bei der TV-Versorgung erfolgt, werden wir uns rechtzeitig mit weiteren Informationen bei Ihnen melden.

 

Ich wohne in einem Neubau. Was muss ich jetzt tun, wenn ich bereits einen Glasfaseranschluss in meiner Wohnung habe?

Für unsere Mieter in den Wohnanlagen Flachsland, Wandsbeker Allee, Pulverhofsweg und Gert-Marcus-Straße ändert sich zunächst nichts. Sie können ab dem 01.07.2024 weiterhin wie gewohnt fernsehen – Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht. Durch unseren Partner willy.tel GmbH muss die Technik noch einmal überprüft werden. Sobald dies erfolgen soll, werden wir uns rechtzeitig mit weiteren Informationen bei Ihnen melden.

Wann bekomme ich Glasfaser in meine Wohnung?

Alle Wohnanlagen, die bisher noch keinen Glasfaseranschluss in der Wohnung erhalten haben, werden über den genauen Ablauf und die Termine jeweils vor Beginn der Arbeiten von der bds und der Firma willy.tel GmbH informiert. Die Planung sieht vor, dass alle Wohnanlagen bis Ende des Jahres 2025 ausgerüstet sind.

Muss ich meine Sender neu sortieren, wenn sich mein Vertrag ändert?

Sofern Sie weiterhin Kunde bei willy.tel bleiben, ändert sich nichts an der Reihenfolge Ihrer Sender.

Ich zahle doch schon Rundfunkbeitrag, wieso soll ich noch mehr bezahlen?

Der Rundfunkbeitrag ist unabhängig von den Kosten für das TV-Signal und fällt an – unabhängig davon, mit welchem Anbieter Sie einen Vertrag abschließen.

Kann ich den TV-Anbieter ab 01.07.2024 frei wählen?

Ja, Sie können Ihren TV-Anbieter frei wählen. Alternativ können Sie auch internetbasiertes Fernsehen (IPTV) beziehen. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Die Wahl ist unabhängig davon, ob ein Glasfaseranschluss vorliegt.

Müssen für einen Anbieterwechsel Umbaumaßnahmen in der Wohnung bzw. an der Anschlussleitung erfolgen?

Für einen Anbieterwechsel müssen keinerlei Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinem Glasfaseranschluss habe?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Glasfaseranschluss haben, wenden Sie sich gern an willy.tel GmbH unter der Telefonnummer 0800 3334499.