Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab dem 1. Januar 2023 angehoben. Für Freistellungsaufträge, die Sie vor dem 1. Januar 2023 erteilt haben, besteht Ihrerseits derzeit kein Handlungsbedarf. Eine gesetzliche automatische Anpassung des freigestellten Betrages wurde durch die BDS vorgenommen. Sollten Sie einen anderen Freistellungsbetrag wünschen, verwenden Sie bitte unser aktuelles Formular: Freistellungsauftrag.
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[mehr]Die Gästewohnung steht unseren Mitgliedern ab 1. August wieder zur Verfügung und kann online...
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