Gasmangellage - Fragen und Antworten

Wir haben für Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Thema Gasmangellage zusammengestellt:

Sind von einem Gasmangel alle Wohnanlagen der BDS betroffen?

Die Wärmversorgung der BDS-Wohnanlagen erfolgt durch Fernwärme oder Erdgas.

Sofern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Fall einer Versorgungskrise die dritte Stufe (Notfallstufe) des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland bekanntgibt, legt die Bundesnetzagentur die Abschaltreihenfolge fest. Wenn es zu einer Abschaltung der Gasversorgung auch für geschützte Kunden (Haushaltskunden) kommen sollte, so hat dies Auswirkungen auf alle Wohnanlagen der BDS.

Wie stellt die BDS die Versorgung mit Wärme und Warmwasser sicher?

Durch die bestehenden Vorschriften ergibt sich eine vorrangig gesicherte Versorgung für Haushaltskunden. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Gasnetzbetreiber im Fall eines Notfalls die Versorgung von geschützten Kunden sicherzustellen. Zu diesen zählen auch die Wohnungen der BDS.

Wird die BDS eine Drosselung der Heiztemperatur und des Warmwassers vornehmen?

Aktuell ist ein Absenken der Temperaturen nicht vorgesehen.

Wie entwickeln sich die Preise?

Die BDS hat langfristige Versorgungsverträge mit den Energieversorgern über den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen VNW abgeschlossen. Dadurch sind die Energiekosten für unsere Mieter mit den Preisen des Vorjahres vergleichbar. Die weiteren Preisbestandteile (CO2-Preis, Netzgebühren, Messung, Steuern) unterliegen jährlichen Preissteigerungen, welche nicht durch die BDS beeinflussbar sind. Ebenso ist die Einführung einer neuen gesetzlichen Umlage bei verminderten Gasimporten erfolgt.

Ist es sinnvoll, die Vorauszahlungen für die Heiz- und Betriebskosten zu erhöhen?

Die BDS hat aufgrund der aktuellen Heiz- und Betriebskostenabrechnung und der Preisentwicklungen eine Kalkulation und Anpassung der Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten vorgenommen, diese beinhaltet die zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Kostensteigerungen. Zusätzlich hat jedes Mitglied die Möglichkeit, die Vorauszahlung freiwillig weiter zu erhöhen.

 

Wo gibt es finanzielle Hilfen, wenn die Nachzahlung so hoch ist, dass sie nicht bezahlt werden kann?

Sie haben eventuell die Möglichkeit, einen Wohngeldzuschuss zu beantragen. Entsprechende Anträge können Sie bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Bezirksämter stellen.

Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.hamburg.de/wohngeld

Was unternimmt die BDS, um Energie zu sparen?

Die BDS lässt ihre Heizanlagen turnusmäßig warten, die Regeltechnik der Anlagen wird ständig überwacht und auf optimale Effizienz eingestellt.

Durch fortlaufende energetische Modernisierungen der Gebäude sowie der Heizanlagen in den Gebäudebeständen, dies vermehrt unter Einsatz regenerativer Energieerzeugung, wie Photovoltaik- und Solarthermietechnik sowie unter Einsatz der Kraft-Wärmekopplung, wurden und werden die Energiebedarfe kontinuierlich weiter gesenkt.

Wie kann ich als Mieter Energie einsparen?

Jedes Mitglied hat durch sein individuelles Verhalten die Möglichkeit, Energie beim Heizen und bei seinem Warmwasserverbrauch einzusparen.

Unsere Energiespartipps finden Sie hier.

 

Weitere Informationen:

Auch im Internet sind viele Möglichkeiten der Energieeinsparung beschrieben, wie z. B.: