Vertreterwahl 2025

Werden Sie Vertreter in unserer Genossenschaft!

Mehr als nur wohnen!

Wohnen und leben in einer Genossenschaft ist etwas Besonderes. Über 8.000 Mitglieder haben sich für die bds entschieden.

Eine Genossenschaft lebt vom nachbarschaftlichen und ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder. Alle vier Jahre wählen unsere Mitglieder ihre Vertreter, die sich für das Wohl der Genossenschaft einsetzen. Und jetzt ist es wieder so weit: Werden Sie Kandidat für die Vertreterwahl 2025! Ihre Genossenschaft sucht Sie!

Was mache ich als Vertreter?

Die Vertreterversammlung ist ein Organ der Genossenschaft und besteht aus Vertretern der Mitglieder. Diese trifft für die bds elementare Beschlüsse. So beschließt sie z. B. insbesondere die Satzung, als eine Art „Verfassung“ der Genossenschaft, sie wählt ihren Aufsichtsrat, beschließt jährlich über den Jahresabschluss und die Höhe der Dividende. Für das Amt des Vertreters sind keine speziellen Vorkenntnisse notwendig. Auf den Vertreterveranstaltungen können Sie Fragen stellen, Anregungen geben und sich mit dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und den bds-Mitarbeitern austauschen. So kommen Sie mit uns ins Gespräch und erhalten Informationen aus erster Hand.

Als Vertreter haben Sie insbesondere nachfolgende Möglichkeiten:

  • Teilnahme an der Vertreterversammlung
  • Rede-, Frage-, Auskunfts- und Antragsrecht
  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Abstimmung über Satzungsänderungen und die Wahlordnung
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns
  • Formale Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • Teilnahme an Vertreterveranstaltungen

Nach erfolgter Wahl werden alle Vertreter ausführlich auf ihr Amt vorbereitet.

 

Wie kann ich als Vertreter kandidieren?

Das geht ganz einfach. Um für Ihren Wahlbezirk als Vertreter zu kandidieren, müssen Sie volljähriges Mitglied der bds sein. Hier erhalten Sie alle Unterlagen für Ihre Kandidatur. Sie können übrigens auch ein anderes Mitglied als Kandidaten vorschlagen.