Wahlbezirke und Wählerlisten
Der Wahlvorstand hat für jeden Wahlbezirk eine Liste der bekannten Wahlberechtigten (Wählerliste) aufgestellt. Diese ist ab sofort bis einschließlich 19. Mai 2025 (12:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der Genossenschaft für die bds-Mitglieder einsehbar (gemäß § 5 Abs. (2), Seite 38 unserer Wahlordnung).