Beitreten und profitieren
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist die Voraussetzung zur Anmietung einer Wohnung. Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft gilt ebenso als eine gute und sichere Kapitalanlage.
Für Wohnungssuchende gilt: Erst wenn Sie sich für eine unserer Wohnungen entscheiden, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Voraussetzung. Im Rahmen der Mitgliedschaft sind 15 Pflichtanteile zu übernehmen; ein Geschäftsanteil beträgt 52 Euro. Die Geschäftsanteile wurden in den letzten Jahren mit 4 % Dividende p.a. verzinst - eine sichere Geldanlage bieten wir somit ebenfalls.
Sie können auch Mitglied werden, ohne sich zunächst für eine unserer attraktiven Wohnungen im Stadtgebiet Hamburgs zu bewerben. Auch können Sie für Ihre Kinder und / oder Enkelkinder eine Basis für eine zukünftige Wohnungsnutzung legen.
Mit Abschluss eines Dauernutzungsvertrages über eine Wohnung werden weitere Genossenschaftsanteile fällig. Für die Wohnungsnutzung zahlen Sie eine sogenannte Nutzungsgebühr, die auf dem freien Wohnungsmarkt der Miete entsprechen würde . Unsere Nutzungsgebühr wird im Regelfall niedriger sein als die Miete, die ein privater Vermieter verlangt.
Die Anzahl der Genossenschaftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Pro Quadratmeter Wohnfläche ist ein Anteil in Höhe von 52 Euro zu zahlen. Die Pflichtanteile werden auf diesen Betrag angerechnet. Beispiel: Sie entscheiden sich für eine 2-Zimmer-Wohnung mit 50 qm Wohnfläche. Die zu leistenden Genossenschaftsanteile betragen 2.600 Euro. Abzüglich bereits geleisteter Pflichtanteile in Höhe von 780 Euro sind noch 1.820 Euro zu zahlen.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausziehen, so können Sie entscheiden: Bleiben Sie Mitglied und profitieren von den Dividendenerträgen oder treten Sie aus? Wer sich für den Austritt entscheidet, erhält seine eingezahlten Genossenschaftsanteile selbstverständlich wieder zurück.
Als Mitglied haben Sie ein lebenslanges Wohnnutzungsrecht. Sie haben ein Mitspracherecht durch die Wahl der Vertreter oder Sie können sich selbst zum Vertreter wählen lassen. Die gewählten Vertreter beschließen jährlich in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Sie benennen den Aufsichtsrat der Genossenschaft, der wiederum den Vorstand bestellt.

Wenn Sie Interesse oder Fragen zu einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft haben, setzen sich bitte mit unserem Mitarbeiter Burghard Menck in Verbindung.
Satzung und Wahlordnung
Jedes Mitglied erhält bei seinem Eintritt in die Genossenschaft eine Ausfertigung der gültigen Satzung.

- Titelbild aktuelle Satzung (Stand 18. Juli 2008)
Ansprechpartner Mitgliedschaft
Burghard Menck
Telefon 040 / 20 200 30
info(at)bds-hamburg.de
